Privatpilotenlizenz (Hubschrauber)
PPL(H) EU-Lizenz nach Teil FCL
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre, Erwerb ab 17 Jahre
- Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse I oder II)
Gültigkeit:- bis zum 30. Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate
- amtl. beglaubigte Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Erklärung über Schwebende Strafverfahren
- Passbilder (3 Stück)
- Nachweis über den Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
Theoretische Ausbildung (ca. 90 h)
- Luftrecht,
- Verhalten,
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (H),
- menschliches Leistungsvermögen,
- Meteorologie,
- Navigation,
- Aerodynamik,
- Zusätzlich: Sprechfunkverkehr.
Praktische Ausbildung
- min. 45 Flugstunden, darin:
- 25 Stunden auf Hubschrauber mit Fluglehrer
- 10 Stunden im Alleinflug unter Aufsicht,
- davon 5 Stunden als Überlandflüge (min 1 Flug über eine Strecke von 100NM)
Prüfungen
- Theoretische Prüfung (Multiple Choice)
- Praktische Prüfung
Kosten
auf Anfrage (abhängig von der Partnerflugschule)