Privatpilotenlizenz (Flugzeug)
PPL(A) EU-Lizenz nach Teil FCL

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre, Erwerb ab 17 Jahre
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse I oder II) 
    Gültigkeit:
    • bis zum 30. Lebensjahr: 60 Monate
    • bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
    • ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate
  • amtl. beglaubigte Geburtsurkunde
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Erklärung über Schwebende Strafverfahren
  • Passbilder (3 Stück)
  • Nachweis über den Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort”

Theoretische Ausbildung (ca. 90 h)

  • Luftrecht,
  • Verhalten,
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (A),
  • menschliches Leistungsvermögen,
  • Meteorologie,
  • Navigation,
  • Aerodynamik,
  • Zusätzlich: Sprechfunkverkehr.

Praktische Ausbildung

  • min. 45 Flugstunden, darin:
  • 25 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Fluglehrer
  • 10 Stunden im Alleinflug unter Aufsicht,
  • davon 5 Stunden als Überlandflüge (min. 1 Flug über eine Strecke von 150NM)

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung (Multiple Choice)
  • Praktische Prüfung

Kosten

ab 9.500 EUR inkl. MwSt.

Gültigkeit / Verlängerung:

Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt.

Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt.

Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugerfahrung innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer).

Nachtflugqualifikation:

Für die Durchführung von Flügen bei Nacht sind mindestens 5 zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Fluglehrer (mit mind. 1 Stunde Überlandnavigation) sowie 5 Alleinstarts- und Landungen. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.